Information // 25.11.21

Ab Mittwoch, 24.11.21 gelten neue Regeln bei der gemeinsamen Sportausübung

Nach der ab 24.11.21 gültigen Coronaschutzverordnung - CoronaSchVO_Lesefassung ist gem. §2 Abs. 2 Nr 3. "die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport,…" nur noch von immunisierten Personen auszuüben.

Unter immunisierten Personen sind vollständig Geimpfte und Genesene zu verstehen.

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gelten als solche.

Das heißt im Umkehrschluss: vom Trainingsbetrieb und Spielbetrieb ausgeschlossen werden müssen Personen ab 16 Jahren, die nicht geimpft oder genesen sind.

 


Der NHC hat sein Hygienekonzept angepasst - NHC-Hygienekonzept (siehe auch im Menü unter Punkt "Hygienevorschriften").

 

Zudem verweisen wir auf die Bestimmungen des §4 Zugangsbeschränkungen, Testpflicht - Corona Schutzverordnung - Zutrittskontrolle die ausdrücklich zu beachten sind! 

 

  

 

Rückfragen an:

Hygienebeauftragten                                         Abteilungsleiter

Jürgen Thöne                                                      Frank Hanet

Mobil: 0176 5301 0897                                        01575 2762 417

 

EMail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!                        Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!